Trittschall entsteht durch das Gehen auf einem Fußboden oder andere Einflüsse wie z. B. die Vibrationen einer laufenden Waschmaschine. Dieser Schall überträgt sich auf die umliegenden Wände sowie den Boden und ist so in anderen Teilen des Hauses hörbar. Unter die meisten schwimmend verlegten Holzböden gehört Trittschalldämmung.
Der Schallschutz ist ein wichtiger Bestandteil des hochwertigen Bauens und unterliegt der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“. Diese soll sicherstellen, dass Menschen in Wohn- und Arbeitsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung geschützt sind. Sie ist eine Mindestanforderung und keine Garantie für absolute Ruhe.
• Trittschalldämmung ist bei vielen Böden unverzichtbar!
Seit sich schwimmend verlegte Bodenbeläge wie Fertigparkett, Laminat und in den vergangenen Jahren Vinyl als Bodenbelag etabliert haben, ist Trittschalldämmung wichtiger geworden. Nicht verklebte Bodenbeläge federn bei jedem Schritt ganz leicht mit. Sie wirken wie Resonanzkörper und verstärken den Trittschall durch die Übertragung auf den darunterliegenden Estrich. Die Konsequenz ist, dass die Nachbarn unter Ihnen jeden Ihrer Schritte hören können – je nach baulicher Situation auch die Nachbarn über Ihnen.
• Eine geeignete Trittschalldämmung ist bei vielen Böden Pflicht.
Trittschalldämmungen werden aus unterschiedlichsten Materialien hergestellt.
Um eine Belästigung durch Trittschall zu verhindern, müssen Mieter und Eigentümer bei der Verlegung eines schwimmend verlegten Parkett-, Laminat- oder Vinylbodens eine Trittschalldämmung verwenden, konkret also bei Parkett, Laminat, Vinyl- und Designböden. Diese Dämmung, meist aus Kunststoff, Kork oder Holzfaser, dämpft das Federn der Dielen und so den Schall in angrenzenden Räumen. Fehlt eine Trittschalldämmung und fühlen sich die Nachbarn gestört, ist der Mieter oder Eigentümer, je nach Zuständigkeit für den Bodenbelag, verpflichtet, diesen Boden mit einer Trittschalldämmung zu versehen. Eine mühselige und kostenintensive Arbeit, besonders wenn Sie Trittschalldämmung nachrüsten und den vorhandenen Boden dafür komplett entfernen müssen . Daher ist es wichtig, vor der Verlegung die richtige Trittschalldämmung einzuplanen.
• Unterschied zwischen Trittschall und Gehschall
Vom Trittschall zu unterscheiden ist der Gehschall: Während Trittschall den in anderen Räumen wahrgenommenen Schall bezeichnet, bezeichnet der Gehschall das Geräusch, das im Raum zu hören ist. Eine gute Trittschalldämmung kann auch den Gehschall um bis zu 30 Prozent senken und sorgt somit auch im Raum für weniger Geräusche durch das Begehen des Bodens. Eine gute Trittschall- und Gehschalldämmung gehen nicht zwangsläufig Hand in Hand. So dämmt eine Trittschalldämmung aus Holzfasern zwar den Trittschall um 19 dB, reduziert den Gehschall aber lediglich um 3 Prozent, während einige PE-Trittschalldämmungen den Trittschall um 18 dB und den Gehschall um über 30 Prozent senken. Ein Vergleich der einzelnen Werte lohnt also auf jeden Fall.